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  • Versi 1.0 diposkan pada 2009-12-19
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EULA

EULA - Perjanjian Lesen Pengguna Akhir

Lizenzbedingungen für mati Überlassung von Software durch mati Vordruckverlag Weise GmbH (- Hersteller-) ihre Abnehmer (- Anwender -) § 1 Sachlicher Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für mati Nutzung der dem Anwender vom Hersteller überlassenen Software. 2. Gegenstand des Vertrages ist mati Einräumung einer nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beschränkten Gebrauchslizenz. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, bleiben vorbehalten und stehen dem Hersteller zu. Mati dalam perisian der pemasangan Urheberrechtsvermerke stets dosa unverändert beizubehalten. § 2 Umfang des Nutzungsrechts des Anwenders 1. Der Hersteller verschafft dem Anwender einfaches, dauerhaftes, übertragbares Nutzungsrecht zur Einzelnutzung der Software im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs dalam einer Softwareumgebung, mati dalam der Dokumentation angebenen Betriebssystemen entspricht. 2. Der bestimmungsgemäße Gebrauch umfasst als zulässige Nutzungshandlungen: a) mati Programminstallasi und die Anfertigung einer Sicherungskopie gemäß § 3; § 3 Pemasangan und Sicherungskopie 1. Der Anwender darf von dem Original-Datenträger eine einzige funktionsfähige Kopie auf einen Massenspeicher übertragen (Pemasangan). 2. Ist eine der dem Anwender genehmigten Kopien beschädigt oder zerstört, jadi darf er eine Ersatzkopie erstellen. § 4 Gewährleistung 1. Es wird die Gewährleistung dafür übernommen, dass mati überlassene Software mati dalam der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch, dass mati Perisian dalam ihrer jeweils gültigen, unveränderten Originalfassung sowie unter den dalam der Benutzerdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen vertragsgemäß genutzt wur nicht und bei dem Anwender zum Einsatz kommende Program oder Daten als ursächlich für die Funktionsstörung anzusehen berdosa. 2. Als vereinbart gilt eine Beschaffenheit nur nach schriftlicher Festlegung. 3. Der Anwender kann im Falle der Mangelhaftigkeit der Software Nachlieferung verlangen. Ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht nicht. 4. Der Anwender topi dem Hersteller einen offensichtlichen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist berdosa Gewährleistungsansprüche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen. 5. Im Übrigen verjähren mati Gewährleistungsansprüche des Anwenders innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Lieferung, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Berdosa dalam diesem Zeitraum Mängel angezeigt worden, jadi verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Zeit, während der ein etwaiger Beseitigungsversuch seitens des Herstellers andauert. § 5 Haftung 1. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Hersteller nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. 2. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder Leben, Körper oder Gesundheit noch wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges vorliegt, die Haftung für Schäden, mati nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, begrenzt auf 50% der Vertragssumme und jeweils auf typische, vorhersehbare Schäden. 3. Dem Anwender ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten zu sorgen topi und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers mendakwa zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen Für mati Wiederbeschaffung von Daten haftet der Hersteller deshalb nur dann und insoweit, als diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, mati dalam bentuk maschinenlesbarer bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar berdosa. § 6 Schutzrechte Dritter 1. Der Hersteller stellt den Anwender von allen Ansprüchen Dritter gegen diesen aus Verletzung von Schutzrechten den überlassenen Programmen dalam ihrer jeweils gültigen Fassung frei, sofern der Anwender den Hersteller von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt topi. 2. Der Hersteller ist berechtigt, die Software aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten zu ändern oder umzutauschen. Ist mati oder mati Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht möglich, kann der Hersteller den Vertrag für das betreffende Programm fristlos kündigen. Dalam diesem Fall haftet er dem Anwender für den ihm durch die Kündigung entstehenden Schaden insgesamt bis höchstens zur Höhe der Einmalgebühr der Software, die Gegenstand des Anspruchs ist. Der Nachweis keines oder eines nur geringeren Schadens bleibt vorbehalten.