fsProject 2014

Lesen: Percubaan Percuma ‎Saiz fail: 35.30 MB
‎Penarafan Pengguna: 4.0/5 - ‎1 ‎Undi

fsProject 2014 adalah perisian yang mudah untuk mengawal aliran projek yang luas, tenaga kerja, sumber dan kos. Aliran dan struktur projek dipaparkan secara optimum dalam carta Gantt. Anda boleh memasukkan proses baru sama ada dalam datasheet atau dalam carta Gantt. Anda boleh memperuntukkan pelbagai kos untuk semua projek. Sumber diperuntukkan betul-betul ke hari. Kos belanjawan projek mengatasi, kekurangan penempatan kakitangan atau penangguhan kritikal ditunjukkan secara langsung. Ini membantu anda mengawal projek. Anda boleh log negeri-negeri projek dan untuk memeriksa sejarah projek. Perisian ini menyediakan anda dengan banyak statistik dan analisis anda boleh melihat bila-bila masa. Antara kemajuan projek, anda dapat melihat jadual harian dan jadual mingguan kakitangan dan untuk mengawal beban kerja mereka. Jadi fsProject 2014 membantu anda untuk mengekalkan kawalan lengkap kemajuan projek bajet projek. ciri-ciri dan ciri-ciri sedia untuk Windows 8 penjadualan dan kawalan projek-projek semua jenis Carta Gantt subproses/proses agregat (hierarki) proses berulang secara berkala pemautinan proses penjadualan sumber analisis tenaga kerja peruntukan sumber laluan kritikal pentadbiran dan pengurusan templat tarikh akhir cuti di Jerman, Austria, Switzerland dialog percetakan yang banyak untuk susun atur percetakan terbaik perbandingan nominal-sebenar beban kerja kakitangan gambaran keseluruhan sumber sumber histogram senarai tarikh eksport analisis (*.html, *.xls, *.xml, dll.) carian automatik untuk pengemaskinian Sila berasa bebas untuk mencuba fsProject 2014. Anda boleh memuat turun versi demo fsProject 2014. Anda tidak dapat menyimpan projek dalam versi demo. Anda boleh menaik taraf kepada versi penuh tanpa memasang semula dengan membuka kunci perisian menggunakan nombor siri.

sejarah versi

  • Versi 2014 diposkan pada 2014-08-29

    EULA - Perjanjian Lesen Pengguna Akhir



    Lizenzbedingungen

    für mati Überlassung von Software durch mati Vordruckverlag Weise GmbH (- Hersteller-) ihre Abnehmer (- Anwender -)

    § 1 Sachlicher Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für mati Nutzung der dem Anwender vom Hersteller überlassenen Software.

    2. Gegenstand des Vertrages ist mati Einräumung einer nach Massgabe der nachfolgenden Regelungen beschränkten

    Gebrauchslizenz. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, bleiben vorbehalten und stehen dem Hersteller zu. Mati dalam perisian der pemasangan Urheberrechtsvermerke stets dosa unverändert beizubehalten.

    § 2 Umfang des Nutzungsrechts des Anwenders

    1. Der Hersteller verschafft dem Anwender einfaches, dauerhaftes, übertragbares Nutzungsrecht zur Einzelnutzung der Software im Rahmen des bestimmungsgemässen Gebrauchs dalam einer Softwareumgebung, mati dalam der Dokumentation angebenen Betriebssystemen entspricht

    2. Der bestimmungsgemässe Gebrauch umfasst als zulässige Nutzungshandlungen:
    a) mati Programminstallasi und mati Anfertigung einer Sicherungskopie gemäss § 3;
    b) das Laden des Computerprogramms der Software di den Arbeitsspeicher und das Ausführen gemäss § 4.

    3. Zu einer weitergehenden Nutzung der Software, insbesondere zur Änderung, Übersetzung, Vervielfältigung, Zurückentwicklung, Dekompilierung, Entassemblierung oder Portierung auf ein anderes Betriebssystem ist der Anwender nicht berechtigt, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen mit welchen Mit

    4. Der Anwender bewahrt mati Perisian jadi auf, dass Unbefugte keinen Zugriff haben.

    5. Der Anwender verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze dalam ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten und eine entsprechende Verpflichtung seinen Mitarbeitern und anderen Personen, mati mit der Software di Berührung kommen, aufzuerlegen.

    § 3 Pemasangan und Sicherungskopie

    1. Der Anwender darf von dem Original-Datenträger eine einzige funktionsfähige Kopie auf einen Massenspeicher übertragen (Pemasangan).

    2. Stimmen mati pemasangan Kopie und der Inhalt der Original-Datenträger überein, jadi verbleibt der Original-Datenträger als Sicherungskopie. Die Anfertigung einer zusätzlichen Sicherungskopie ist dann untersagt. Stimmen mati pemasangan Kopie und der Inhalt der Asal-DVD nicht überein, jadi darf der Anwender von dem Original-Datenträger eine einzige weitere Sicherungskopie anfertigen.

    3. Ist eine der dem Anwender genehmigten Kopien beschädigt oder zerstört, jadi darf er eine Ersatzkopie erstellen.

    § 4 Lizenzierungsmodelle

    Der Anwender darf mati Perisian im Rahmen des erworbenen Lizenzmodells verwenden. Vom Hersteller werden folgende Lizenzmodelle angeboten:

    1.Einzelplatzlizenz
    Die Einzelplatzlizenz berechtigt den Lizenznehmer, mati Perisian auf einer einzelnen Maschine zu installieren, mati nicht als Server dient.

    2.Netzwerklizenzen
    Netzwerklizenzen zum einen nach dem entsprechenden Lizenzmodell (Serverlizenz, Standortlizenz, Unternehmenslizenz) für den Server und zum anderen nach der Anzahl der erworbenen Lizenzen für Clients (2 bis 5, 6 bis 20, tanpa had) im Rahmen einer Floating License (Die Anzahl der benötigten Lizenzen richtet sich danach, wie viele Nutzer gleichzeitig mit der Software arbeiten) unterschieden.

    2.1 Serverlizenz
    Die Serverlizenz berechtigt den Lizenznehmer, mati zur Software gehörenden Datenbanken auf einer einzigen Maschine zu installieren und zu nutzen, mati als Server dien darf. Die Pelanggan müssen zum selben lokalen Netzwerk (LAN) gehören. Die Anzahl der Clientinstallationen ist nicht beschränkt. Im Rahmen der erworbenen Lesen Terapung können 2 bis 5, 6 bis 20 oder unbegrenzt viele Nutzer (tanpa had) gleichzeitig mit der Software arbeiten.

    2.2 Standortlizenz
    Die Standortlizenz berechtigt den Lizenznehmer das Programm im Rahmen der erworbenen Floating License auf allen Rechnern, die zum selben lokalen Netzwerk (LAN) des Firmenstandortes gehören, beliebig oft zu Mati gilt auch für Notebooks, mati nur zeitweise mit diesem Netzwerk verbunden dosa. Ausserdem ist es Angestellten der Firma gestattet, solange sie Zugriff auf meninggal dunia Netzwerk haben und vor Ort arbeiten, eine Version des Programms auf ihrem peribadi Heim-PC zu installieren und zu nutzen.

    2.3 Unternehmenslizenz
    Netzwerkversion mit Rechteverwaltung für unbegrenzte Pemasangan weltweiten Standorten eines Unternehmens.

    § 5 Programmpflege, Kemas kini, Interoperabilität

    1. Kemas kini und Pflegeleistungen sind nicht Gegenstand meninggal dunia Vertrages. Dieser Vertrag verschafft dem Anwender daher keinerlei Ansprüche auf Fehlerbeseitigung, auf Verbesserungen, Abänderungen, Ergänzungen oder Funktionserweiterungen der Software. Diese Leistungen berdosa nicht Gegenstand meninggal dunia Vertrages, sondern bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, mati nur zusammen mit dem Erwerb eines entsprechenden Servicepaketes abgeschlos wesenrden kann.

    2. Dem Anwender werden verbesserte oder erweiterte Versien der Software (Updates) angeboten. Für Updates kann insoweit eine gesonderte Gebühr verlangt werden, als mati für mati Perisian erhobene Lizenzgebühr einmalig ist.

    3. Sonstige Leistungen, wie z.B. mati Anpassung der Software besondere Bedürfnisse des Anwenders, mati Erstellung von zusätzlichen Schnittstellen oder andere Programmierleistungen erfolgen nur gegen eine gesonderte Vergütung und setzen den Abschluss eines gesonderten Vertrages voraus.

    § 6 Weitergabe der Software

    1. Der Anwender darf mati Perisian, soweit sie ihm zur dauerhaften Nutzung übertragen wurde, nur jadi wie sie ihm übergeben wurde, d. h. den Original-Datenträger bei gleichzeitiger Mitübertragung des Nutzungsrechts weitergeben, wobei zugleich das eigene Nutzungsrecht des Anwenders erlischt. Voraussetzung der Weitergabe ist, dass der Übernehmer sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden erklärt.
    Im Falle der zeitlich begrenzten Überlassung den Anwender darf mati Perisian hingegen weder endgültig oder zeitweise weitergegeben, noch Dritten, wozu nicht die Mitarbeiter des Anwenders zählen, dalam sonstiger Weise zugänglich gemacht lemah.

    2. Eine Übertragung des Programms durch Überspielen dalam bentuk jeder tidakzulässig.

    3. Im Falle der Weitergabe berdosa sämtliche Vervielfältigungsstücke beim Anwender vollständig und irreversibel unbrauchbar zu machen.

    4. Der Anwender topi dem Hersteller unverzüglich den Übernehmer mitzuteilen.

    5. Der Anwender darf mati Perisian oder Teile davon nicht zeitweise a Dritte gegen Entgelt oder dalam Borang der Leihe geschäftsmässig weitergeben. Auch insoweit gelten Mitarbeiter des Anwenders nicht als Dritte im vorstehenden Sinn.

    § 7 Gewährleistung

    1. Es wird die Gewährleistung dafür übernommen, dass mati überlassene Software mati dalam der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch, dass mati Perisian dalam ihrer jeweils gültigen, unveränderten Originalfassung sowie unter den dalam der Benutzerdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen vertragsgemäß genutzt wurde und nicht bei dem Anwender zum Einsatz kommende Program oder Daten als ursächlich für die Funktionsstörung anzusehen berdosa.

    2. Als vereinbart gilt eine Beschaffenheit nur nach schriftlicher Festlegung.

    3. Der Anwender kann im Falle der Mangelhaftigkeit der Software Nachlieferung verlangen. Ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht nicht.

    4. Der Anwender topi dem Hersteller einen offensichtlichen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist berdosa Gewährleistungsansprüche wegen des betreffenden Mangels ausilen. Bei Versäumnis dieser Frist berdosa Gewährleistungsansprüche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen.

    5. Im Übrigen verjähren mati Gewährleistungsansprüche des Anwenders innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Lieferung, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Berdosa dalam diesem Zeitraum Mängel angezeigt worden, jadi verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Zeit, während der ein etwaiger Beseitigungsversuch seitens des Herstellers andauert.

    § 8 Haftung

    1. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Hersteller nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.

    2. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder Leben, Körper oder Gesundheit noch wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
    Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges vorliegt, die Haftung für Schäden, mati nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, begrenzt auf 50% der Vertragssumme und jeweils auf typische, vorhersehbare Schäden.

    3. Dem Anwender ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere für eine regelmässige Sicherung seiner Daten zu s topi und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers mendakwa zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmassnahmen ergreifen muss.
    Für mati Wiederbeschaffung von Daten haftet der Hersteller deshalb nur dann und insoweit, als diese Daten im Sinne ordnungsgemässer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, mati dalam bentuk maschinenlesbarer bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar berdosa.

    § 9 Schutzrechte Dritter

    1. Der Hersteller stellt den Anwender von allen Ansprüchen Dritter gegen diesen aus Verletzung von Schutzrechten den überlassenen Programmen dalam ihrer jeweils gültigen Fassung frei, sofern der Anwender den Hersteller von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt topi.

    2. Der Hersteller ist berechtigt, die Software aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten zu ändern oder umzutauschen. Ist mati oder mati Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht möglich, kann der Hersteller den Vertrag für das betreffende Programm fristlos kündigen. Dalam diesem Fall haftet er dem Anwender für den ihm durch die Kündigung entstehenden Schaden insgesamt bis höchstens zur Höhe der Einmalgebühr der Software, die Gegenstand des Anspruchs ist. Der Nachweis keines oder eines nur geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

    § 10 Kündigung und Rückgabepflicht

    1. Der Hersteller topi das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn der Anwender Raubkopien fertigt, mati Perisian unbefugt weitergibt, unbefugten Zugriff nicht verhindert, unberechtigt dekompiliert oder trotz Abmahnung von der Software fortgesetzt vertragswidri Gebrauchht.

    2. Im Falle der fristlosen Kündigung des Herstellers nach Massgabe der vorstehenden Ziffer 1. ist der Anwender zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertrages entstehenden Schadens verpflichtet. Etwaige Schadenersatzpflichten aufgrund hiermit im Zusammenhang stehender sonstiger Rechtsverletzungen bleiben unberührt.

    3. Endet der Vertrag infolge einer Kündigung oder des Ablaufs der Zeit, für den er eingegangen wurde, hat der Anwender mati Perisian auf der EDV-Anlage vollständig zu löschen, sämtliche Kopien tak boleh ganti zu machen sowie mati ihm überlassenen Datenträger dem Hersteller unverzüglich zurückzugeben.

Butiran Atur Cara