WOGRA ERP für Linux 1.0.9

Lesen: Percubaan Percuma ‎Saiz fail: 42.85 MB
‎Penarafan Pengguna: 4.4/5 - ‎5 ‎Undi

WOGRA ERP adalah perisian ERP dan Bil untuk Linux yang mudah digunakan dan sangat selesa. Pengguna dengan mudah boleh mencipta pesanan, invois, tawaran dan langganan baru dengan mudah. Mereka boleh menambah artikel, pelanggan dan pembekal dan menguruskannya. Perisian ini adalah sistem multiuser yang boleh digunakan dengan pangkalan data hubungan seperti MySQL atau PostgeSQL. Ia juga boleh digunakan sebagai sistem singleuser dengan Pangkalan Data sqlite. Ia juga berbilang pelanggan yang mampu.

sejarah versi

  • Versi 1.0.9 diposkan pada 2010-01-24
    Kleineres Bugfix und Erweiterungsrelease. Eine Änderungsbeschreibung finden Sie unter Erweiterungen und Verbesserungen auf unsererer Homepage.

Butiran Atur Cara

EULA

EULA - Perjanjian Lesen Pengguna Akhir

Präambel Dieser Softwaremietvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer (als registrierter Anwender im eigenen Namen oder als registrierter Vertreter im Namen eines Unternehmens) und dem Lizenzgeber. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die Überlassung von Software unabhängig davon, ob diese auf einem Datenträger oder zum Download aus einem Computernetzwerk bereitgestellt lebar. Saya Definisi Lizenzgeber: WOGA teknologi UG (haftungsbeschränkt) & CO. KG, Auf dem Hujan 2, 86150 Augsburg Deutschland im Folgenden: Teknologi WOGA Perisian: Der Begriff "Perisian" schließt mati Computersoftware, mati diesbezüglichen Medien, Druckmaterialien, Anwendungsdokumentation, elektronische Betriebsanleitungen sowie Online-Betriebsanleitungen mit ein. Vom Begriff "Perisian" berdosa, soweit mati nachfolgenden Regelungen nicht ausdrücklich etwas anderes zu erkennen geben, auch mati zu einer Ausgangsversion zugehörigen Updates und Upgrades erfasst. Folgende Softwareprodukte von WOGRA teknologi sind durch diesen Vertrag betroffen: WOGRA ERP Arkib WOGRA EDV-Anlage: Der Begriff EDV-Anlage bezeichnet einen einzelnen Komputer bzw. Computerarbeitsplatz sowie programmierbare Geräteteile, insbesondere auch PC-Einsteckkarten. Netzwerk: Unter Netzwerk wird im Folgenden mati Verknüpfung von EDV-Anlagen innerhalb des Unternehmens des Lizenznehmers verstanden. Kemaskini terakhir: Perisian mit gleichbleibender oder verbesserter Funktionalität, jedoch mit der Absicht, eine Mängelbeseitigung durchzuführen. Eine Änderung der Versisbezeichnung wird wie folgt angegeben z.B. von 2.0.1 auf 2.0.2 (entspricht einer Fehlerbeseitigung); sie ist für mati Einordnung als Update maßgebend. Naik taraf: Perisian einer höheren Ausbaustufe oder mit erweiter Funktionalität gegebenenfalls mit Änderung der Versisbezeichnung wie folgt z.B. von 2.1.0 auf 2.2.0 (höhere Ausbaustufe) oder von 2.0.0 auf 3.0.0 (erweiterte Funktionalität); sie ist für mati Einordnung als Upgrade maßgebend. II. Vertragsgegenstand 1.WOGRA teknologi menghijau seinen Lizenznehmern Mietsoftware zur Verfügung. 2.Gegenstand des Vertrages ist mati Überlassung von Software zur lokalen Pemasangan auf dem Rechner des Lizenznehmers. III. Softwareüberlassung 1.WOGRA teknologi stellt dem Lizenznehmer für mati Dauer mati Vertrages mati Perisian dalam der jeweils aktuellen Versi als Download über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung (dalam der Folge kurz: Perisian). Zu diesem Zweck stellt WOGRA teknologi mati Perisian auf einem Server zur Verfügung, über mati der Lizenznehmer diese herunterladen und installieren kann. 2.Nach Weiterentwicklung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus Leistungsbeschreibung auf Laman Web von WOGRA teknologi unter: www.wogra.com 3.WOGRA teknologi überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software mati dalam der Leistungsbeschreibung angebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse lifert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder di ander Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, jadi dass mati Nutzung der Software unmöglich oder eder eingeschränkt ist. 4.WOGRA teknologi entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. IV. Nutzungsrechte perisian der 1.WOGRA teknologi räumt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, mati dalam diesem Vertrag angeführte Perisian während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu kacang. 2.Hat der Lizenznehmer eine Small Business Edition gemietet, ist er nicht berechtigt, die Software auf mehr als einer EDV-Anlage gleichzeitig zu nutzen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, mati Perisian auf jeder, der ihm zur Verfügung stehenden Hardware einzusetzen. Sofern er jedoch mati perkakasan wechselt, ist er verpflichtet, mati bisher pemasangan Perisian von der bisher verwendeten Perkakasan zu löschen. 3.Sofern der Lizenznehmer eine Standard-bzw. Enterprise Editionlizenz erworben topi, ist er berechtigt, die Software auf einen Netzwerkserver zu installieren und begitu vielen Arbeitsplätzen gleichzeitig zu nutzen, wie er Lizenzen von WOGRA teknologi für diesen Zweck 4.Das Recht zur Nutzung der Software umfasst das Recht, mati Perisian zu vervielfältigen, soweit mati notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählt mati Pemasangan der Software vom Datenträger oder von einem Downloadmedium z.B. Internet auf mati Festplatte, auf den Massenspeicher, das Laden der Software di den Arbeitsspeicher oder Cache. 5.Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, mati Perisian dritte zu veräußern. 6. Der Lizenznehmer ist dalam keiner Weise berechtigt, mati Perisian dritte zu vermieten, zu verpachten oder zu verleihen. Er ist weiterhin nicht berechtigt, mati Perisian zu bearbeiten oder anderweitige Änderungen der Software vorzunehmen. 7. Dem Lizenznehmer ist die Erstellung einer Sicherungskopie gestattet, mati deutlich zu kennzeichnen ist. Die Seriennummer, der Umstand, dass es sich um eine Sicherungskopie handelt, Datum des Erwerbs und Datum der Erstellung der Sicherungskopie berdosa zu vermerken. V. Perkhidmatan-Hotline/Kundendienst 1.Der Lizenzgeber wird E-Mail Anfragen des Lizenznehmers zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Perisian und weiterer Dienste innerhalb nachstehender Geschäftszeiten jadi rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantworten. Die Geschäftszeiten berdosa Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr. VI. Pflichten des Lizenznehmers 1.Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf mati Perisian durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Lizenznehmer, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Lizenznehmer seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software oder des Benutzerhandbuchs anzufertigen. 2.Der Lizenznehmer ist selbst für mati Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen sowie der Datensicherung verantwortlich. 3.Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Kmten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen VII. Entgelt 1.Der Lizenznehmer verpflichtet sich, teknologi WOGRA für mati Softwareüberlassung das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher USt zu bezahlen. 2.WOGRA teknologi wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden. Der fällige Rechnungsbetrag wird per Überweisung oder Lastschrift beglichen. Im Falle des Zahlungsverzuges berdosa Zinsen gemäß § 1333 Abs 2 ABGB (8% über dem Basiszinssatz) vereinbart. 3.WOGRA teknologi ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung den Lizenznehmer mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar ist. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung dosa insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung erfolgt dalam der Art und dalam dem Ausmaß, wie der Umfang und mati Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Akan der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. VIII. Gewährleistung/Haftung 1.WOGRA teknologi leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software Gewähr. 2.WOGRA teknologi gewährt seinen Lizenznehmern eine Rücktrittsfrist von 21 Tagen. Die Rücktrittsfrist mulat mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb von 21 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. 3.Der Lizenznehmer verpflichtet sich, WOGRA teknologi von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und WOGRA teknologi mati Kosten zu ersetzen, mati diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen. IX. Laufzeit/Kündigung/Auflösung 1.Der Software-Mietvertrag wird für drei Monate geschlossen. Das Vertragsverhältnis mula mit der zur Verfügungstellung des Lizenzschlüssels für mati Perisian durch WOGRA teknologi. Wird der Vertrag nicht einen Monat es Lizenzschlüssels für mati Perisian durch WOGRA teknologi. Wird der Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere drei Monate. 2.Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung meninggal dunia Vertrages liegt für WOGRA teknologi insbesondere dann vor, wenn der Lizenznehmer 1.in Konkurs fällt oder mati Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, 2.mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens einem Monatsentgelten im Verzug adalah und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde, 3.bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder di Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift, 4.bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen. 3.Kündigt der Lizenznehmer nach einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren den Softwaremietvertrag, darf er mati letzte während der Vertragslaufzeit erworbene Versi kacang unentgeltlich. Voraussetzungen für mati Nutzung der Software adalah unter IV. Mit der Kündigung des Vertrages erlöschen alle Pflichten von WOGRA teknologi zur Gewährleistung und Haftung. 4.Wird bei WOGRA teknologi ein Konkursverfahren angemeldet, wird die Software als Opensource Programm zur Verfügung gestellt umzu gewährleisten, dass der Lizenznehmer die Software auch nach einem Konkurs weiterhin nutzen kann. X. Datenschutz/Geheimhaltung 1.Der Lizenznehmer ist selbst für mati nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 zur Nutzung der Software durch den Kunden und seine Vertragspartner allenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungt 2.WOGRA teknologi verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung meninggal dunia Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Mati gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbegten Mitarbeitern sowohl von WOGRA teknologi als auch des Lizenznehmers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von WOGRA teknologi erford Dalam Zweifelsfällen ist der Pembekal verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu digigit. 3.WOGRA teknologi verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung meninggal dunia Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 2 meninggal dunia Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren. XI. Änderungen/Ergänzungen 1.Neben meninggal dunia Vertrag bestehen keinerlei mündliche oder schriftliche Abreden. Allfällige vor Abschluss meninggal dunia Vertrages getroffene schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, mati im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen, verlieren bei Vertragsabschluss ihre Gültigkeit. 2.Änderungen oder Ergänzungen meninggal dunia Vertrages bedürfen dalam jedem einzelnen Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform; mati Übersendung melalui Faks oder E-Mail genügt der Schriftform. Semua mati gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. XII. Mitteilungen 1.Sämtliche Mitteilungen berdosa, sofern dalam diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich angebenen Adressen zu kaya. Die Übersendung melalui Fax oder E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. 2.Die Vertragspartner berdosa verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten. XIII. Salvatorische Klausel 1.Sollten einzelne Bestimmungen meninggal dunia Vertrages ungültig sein oder werden, jadi berührt mati nicht die Gültigkeit des restlichen Vertragsinhaltes. Ungültige Bestimmungen des Vertrages sind durch solche zu ersetzen, mati dem Vertragswillen der Parteien dalam wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen. XIV. Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Erfüllungsort 1.Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus und im Zusammenhang sich ergebende Streitigkeiten zwischen den Parteien lebar, soweit zulässig, der Sitz von WOGRA teknologi berbanding WOGRA teknologi ist darüber hinaus berechtigt, seinem Sitz Klage einzureichen. XV. Sonstiges 1.Beilagen berdosa Bestandteil des Vertrages. 2.Als Dritter im Sinne meninggal dunia Vertrages gilt jede natürliche und / oder juristische Person, mati von den Vertragspartnern im rechtlichen Sinne verschieden ist. 3.Eine allfällige Rechtsgeschäftsgebühr ist vom Lizenznehmer zu tragen.